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Möchten deutsche Bürger ein Haus bauen oder kaufen, gibt es Finanzhilfen durch die BEG „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

– Wohngebäude (BEG WG)

– Nichtwohngebäude (BEG NWG)

wofür die kfW Bankengruppe zuständig ist. Und

– Einzelmaßnahmen (BEG EM)

welche das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt.

Wer hat Anspruch auf BAFA-Förderung?

Die BAFA Förderung (Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erhalten nur Hauseigentümer, die schon vor dem 01.01.2009 einen Bauantrag gestellt, bzw. eine Bauanzeige erstattet haben. Vor dem 01.01.2009 musste bereits eine Heizung im Gebäude vorhanden sein.

Die Förderprogramme der BEG umfassen eine Höhe von insgesamt 13 Milliarden Euro. Gefördert werden hier der Immobilienkauf, der Neubau und Effizienzhäuser.

Zu den geförderten Einzelmaßnahmen beim Neubau zählen unter anderem die Dämmung des Daches, der Außenwände und der Kellerdecke, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, effiziente Heizungsanlagen, Photovoltaik – und Solarthermie – Anlagen und energetische Fachplanung und Baubegleitung.

Laut Christina-Johanne Schröder( baupolitischen Sprecherin und Leiterin der Arbeitsgruppe Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag und Mitglied der zuständigen Arbeitsgruppe im Bauministerium) soll ab 2023 ein Förderprogramm für Neubauten starten. Für dieses Programm sind jährlich eine Milliarde Euro geplant und soll vor allem Familien unterstützen, die bisher kein Eigentum hatten.

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