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Der Energieausweis

Informationen rund um den Energieausweis

Mit dem Energieausweis einer Immobilie erhält man die energetische Beurteilung der Immobile und Informationen über den Energieverbrauch. Die Immobilien werden in verschiedene Energieeffizienzklassen eingeteilt.

Man erfährt also auf einem Blick, ob es sich bei der Immobilie um einen sogenannten Energiefresser oder um ein sparsames Haus handelt und inwiefern man den eigenen Energieverbrauch reduzieren kann.

Möchte man die Immobilie veräußern, ist man dazu verpflichtet den Interessenten den Energieausweis der Immobilie vorzulegen.

Wir informieren Sie darüber:

  • Was der Energieausweis genau ist, wie sie diesen erhalten und welche Werte im Energieausweis stehen.
  • Was der Unterschied zwischen einem verbrauchsorientierten und einem bedarfsorientierten Energieausweis ist.
  • Was es mit der Gültigkeit des Energieausweises auf sich hat.
  • Was sich mit dem Gebäudeenergiegesetz ändert.
  • Wie man die eigenen Energiekosten anpassen kann ?

1. Was ist der Energieausweis?

Bei dem Energieausweis, auch Energiepass oder Energiesparausweis genannt, handelt es sich um ein offizielles Dokument laut Energiesparverordnung (EnEV). Dieses Dokument beurteilt die Energieeffizienz der Immobilie und gibt Auskunft über den Energieverbrauch und die technischen Eigenschaften. Da der Energieverbrauch auf dem Energieausweis einheitlich in Kilowattstunden angegeben werden muss, lassen sich diverse Immobilien ganz einfach vergleichen und in verschiedene Energieeffizienzklassen einteilen. So sieht man sofort auf einen Blick, ob es sich um eine sparsame Immobilie handelt.

2. Welche Werte sind im Energieausweis enthalten?

Der Energieausweis besteht aus fünf Seiten. Energieausweise, die ab Mai 2014 ausgestellt wurden, erhalten eine Registriernummer. Durch diese Registriernummer können die zuständigen Behörden die Energieausweise regelmäßig kontrollieren. Die im Energieausweis enthaltenen Energieklassen sind durch eine Farbskala unterteilt. Diese beginnt im grünen Bereich und endet im roten Bereich. Beginnend im grünen Bereich befindet sich die Klasse A+, welches der beste Wert ist. Der schlechteste Wert ist H und befindet sich im roten Bereich.

  1. Seite: allgemeine Informationen (Adresse, Baujahr, etc.), verwendetes Verfahren
  2. Seite: Kennwerte des voraussichtlichen Energiebedarfs, Energieeffizienzklassen
    (Handelt es sich um einen Verbrauchsausweis, ist die Seite 2 nicht ausgefüllt.)
  3. Seite: Ist nur beim Verbrauchsweis ausgefüllt. Kennwerte des Energieverbrauchs
  4. Seite: Empfehlungen für Modernisierung, Sanierung
  5. Seite: Erläuterung der Angaben und des verwendeten Berechnungsverfahren

3. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Der Unterschied der Ausweise ist in der Machart. Im Verbrauchsausweis ist der tatsächliche Energieverbrauch, nach Anzahl der Bewohner, angegeben. Der Bedarfsausweis hingegen, bewertet den theoretischen Energiebedarf. Der Bedarfsausweis ist damit nutzerunabhängig und bezieht sich rein auf den Zustand des Gebäudes.

Energieverbrauchsausweis:

Um den Energieverbrauch zu ermitteln, wird tatsächliche Verbrauch der zurückliegenden drei Jahre herangezogen. Hierbei wird der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser, anhand der Anzahl der Bewohner, bewertet. Die Angaben können abweiche, da die Werte stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig sind. Somit kann also nur begrenzt eine Aussage über den zukünftigen Bedarf getroffen werden. Damit ist der Energieverbrauchsausweis weniger aussagekräftig als der Energiebedarfsausweis.

Energiebedarfsausweis:

Mit dem Energiebedarfsausweis wird der theoretische Energiebedarf abgebildet. Die Grundlage hierbei, anders als beim Verbrauchsausweis, ist ein technisches Gutachten, welches von einem Fachmann erstellt wurde. Der Energiebedarfsausweis ist daher komplexer und teurer. Der Zustand der Wände, Fenster und der Anlagetechnik wird hier einbezogen. Durch das Ermittlungsverfahren werden außerdem energetische Schwachstellen identifiziert.

4. Gültigkeit des Energieausweises

Ein Energieausweis ist für maximal zehn Jahre, ab den Ausstellungsdatum, gültig. Auch, wenn in diesem Zeitraum rechtliche Anforderungen ändern sollten. Modernisierungsmaßnahmen und Umbauten können sich positiv auf den Energieausweis auswirken. Hier muss allerdings gemäß der Energiesparverordnung (EnEV 2014) eine neue Berechnung der Energieeffizienz erfolgen und ein neuer Ausweis erstellt werden.

5. Änderungen durch das Gebäudeenergiegesetz

Seit November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Das GEG löst die bis dahin gültigen Gesetze EnEG und EnEV ab. Das GEG bringt Neuerungen und Ergänzungen mit sich. Die Rolle des Energieausweises beim Immobilienverkauf wird im GEG klarer definiert. Seit dem Gesetz sind Verkäufer dazu verpflichtet, potenzielle Käufer über den Energieausweis zu informieren und diesen auch vorzulegen. Der Energieausweis muss bereits im Inserat zur Einsicht vorliegen.

6. Wie kann man die Energieeffizienz einer Immobilie verbessern?

Dass energieeffiziente Gebäude bei Käufern und auch bei Mietern immer beliebter werden, spiegelt sich in der aktuellen Nachfrage wider. Die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ist daher sinnvoll. Das Dokument macht auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz aufmerksam. Da der Energieausweise nur Personen mit besonderen Weiterbildungen auf diesem Gebiet erstellen dürfen, (beispielsweise ArchitektInnen oder KaminkehrerInnen), kann man sich auf die Richtigkeit des Energieausweises verlassen. Wie vorher schon beschrieben, findet man im Energieausweis auf Seite 4 vorgeschlagene Maßnahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz.

Bei dem Ratgeber handelt es sich um unverbindliche Information, die keine Rechtsberatung ersetzen. Wir übernehmen keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben.

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